Betreuungskosten

 

Eltern können einen Antrag gem. § 23 SGB VIII zur finanziellen Unterstützung der Kindertagespflege stellen. Wie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten zahlen Eltern je nach  Einkommen, Alter des Kindes und Buchungszeiten einen gestaffelten Elternbeitrag. Besuchen Kinder einer Familie bereits eine Kindertageseinrichtung ist die Betreuung des Geschwisterkindes  kostenlos. Es wird nur ein Elternbeitrag erhoben – jeweils der Höhere - .

 

Anlage zur Tagespflegebeitragssatzung finden sie unter:

www.kreis-borken.de/kindertagespflege 

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Elternbeitragssatzung_Tagespflege.pdf
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